29. Oktober 2025, Parteiverbote in Deutschland. Auch gegen die AfD?

Auf lebhaftes Interesse stieß der Vortrag von Wilfried Gaum, Lehrbeauftragter für Staatsrecht, zum Thema Parteiverbote. Anhand zurückliegender Verbotsverfahren erläuterte Gaum, welche Anforderungen das Bundesverfassungsgericht stellt, um ein Parteiverbot zu erlangen.Artikel 21 des  Grundgesetzes ermöglicht Parteiverbote und auch den Ausschluss von staatlicher Finanzierung. Welche Kriterien erfüllt sein müssen, um ein Verbot zu rechtfertigen, lasse sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2017 im Verfahren gegen die NPD ableiten, erläuterte Gaum.

Wilfried Gaum und Barbara Mussack


Dieses Urteil stecke heute den Rahmen dafür ab. Demnach sei ein Verbot nur dann denkbar, wenn sich eine Partei planvoll gegen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit oder Menschenwürde richte. Ob dies auf die AfD zutreffe bzw. ausreichend belegt werden kann, ist nach Einschätzung des Referenten aktuell schwer abzuschätzen, Skepsis sei angebracht.  In der Diskussion waren sich die Gäste insofern einig als dass das „Geschenk in unserer Demokratie zu leben“, intensiver in der Öffentlichkeit formuliert werden muss. Der heutige Wohlstand, die individuellen Freiheiten, die Rechtsstaatlichkeit seien das Ergebnis gelebter Demokratie und dürften nicht von Negativ-Parolen überdeckt werden.